Als Sonderschullehrer an unserer Schule müssen zwei Kollegen und ich zur Kooperation an andere Schulen des Landkreises Sigmaringen fahren.Dabei beraten wir Kolleginnen und Kollegen
über den Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern, beobachten diese Kinder und, falls notwendig, helfen bei der Abfassung von pädagogischen Berichten. Ziel dieser Kooperation ist es den Kindern (und deren
Eltern) frühzeitig Hilfestellung zu geben, damit sie in ihrer Stammschule verbleiben können. Manchmal sind die Störungen aber so gravierend, dass sie an unsere Schule für Erziehungshilfe umgeschult werden müssen.
Das Kooperationsprogramm wird finanziell vom Sozialministerium des Landes Baden - Württemberg getragen,
sowohl die Arbeitszeiten (Deputatstunden) als auch die Fahrtkosten. Fahrten sind im ländlichen Sigmaringer Raum auch notwendig, z. B. nach Pfullendorf, wohin ich ungefähr eine halbe Stunde benötige.
Nun ist aber das Sozialministerium der Ansicht, dass die Fahrzeit keine Arbeitszeit ist und demzufolge
nicht bezahlt werden muss. Offensichtlich sieht das Ministerium es als Vergnügen an, wenn wir in der Gegend herum kutschieren.
Im letzten Schuljahr passierte Folgendes: Ich wollte in Pfullendorf zusammen mit einer Sozialpädagogin ein Elterngespräch führen. Allerdings machte die Mutter trotz klarer
Terminabsprache ihre Haustür nicht auf. Mit Fahrtzeiten, Warten vor der Haustür, Absprache mit der Sozialarbeiterin war ich insgesamt 2 Stunden unterwegs.... Es wäre interessant dem Ministerium die Frage zu stellen,
ob ich während dieser zwei Stunden überhaupt etwas gearbeitet habe?????
Wenn demnächst mal wieder ein Handwerker oder ein Kundendienst bei uns aufkreuzt, werde ich ihm die
Sichtweise des Ministeriums darlegen und keine müde Mark für die Anfahrt berappen.....
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